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Online Buchung

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Geschaeftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir bitten Sie, die folgenden Buchungsbedingungen besonders sorgsam in Hinsicht darauf zu beachten, als dass sie die Grundlage für den Vertrag bilden, der zwischen Ihnen und der Travel Company geschlossen wird. Wir handeln als Buchungsvertreter für die jeweiligen Anbieter der einzelnen Teilbereiche Ihres Reisearrangements, das wir für Sie organisieren. Bezüglich der Buchungen für diese Serviceleistungen wird ein direkter Vertrag zwischen Ihnen und den entsprechenden Anbietern zu deren individuellen Geschäftsbedingungen geschlossen.

Buchungen
1.    Buchungen, ausgenommen kurzfristige Buchungen, auf welche noch im Folgenden eingegangen werden wird, werden unsererseits zugesichert, sobald eine Anzahlung von mindestens 50% des Gesamtpreises Ihrer Reisekosten innerhalb von 72 Stunden nach dem Erhalt Ihrer Buchungsbestätigung bei der Travel Agency eingegangen ist. Eine Rückerstattung dieser Summe erfolgt unter keiner Bedingung. Bei Vornahme einer Buchung wird Ihnen bezüglich Ihres gewünschten Reisearrangements ohne Verzögerung mitgeteilt, auf welche Höhe sich dieser Posten genau beläuft. Der Restbetrag Ihrer Reisekosten muss spätestens sechs Wochen vor Ihrem Abreisetag bei uns eingezahlt worden sein. Sollte Ihre Buchung erst innerhalb von sechs Wochen Ihres Abreisezeitpunkts vorgenommen werden, muss der Gesamtbetrag für Ihr Reisearrangement  bereits zur Zeit der Buchung gezahlt werden. Bitte beachten Sie: SOLLTE DIE ZAHLUNG NICHT RECHTZEITIG ERFOLGEN, FÜHRT DIES AUTOMATISCH ZUR STORNIERUNG IHRER BUCHUNG.

Gebühren für kurzfristige Buchungen sowie Kommunikationsausgaben (Telefongespräche)
1.    Wird Ihre Buchung (abgesehen von Buchungen für Reisen innerhalb Südafrikas) innerhalb der letzten sieben Tage vor Ihrem Abreisedatum vorgenommen, behält sich die Travel Company vor, Kosten für zusätzliche Kommunikationsausgaben zu veranschlagen. Die Zahlung des Gesamtbetrages muss zum Zeitpunkt der Buchung erfolgen und wird für solcherart kurzfristige Buchungen ausnahmslos nicht rückerstattet. In Ausnahmefällen erfordern auch Buchungen, die weiter im Voraus vorgenommen werden, eine direkte Zahlung des Gesamtreisepreises zum Buchungstermin. Sollten wir aus wie auch immer gearteten Gründen nicht in der Lage sein, Ihnen eine 100%ige Buchungsbestätigung zu erteilen, wird Ihnen diese Summe in vollem Umfang zurückerstattet.

Preisänderungen
1.    Die Preise für unsere angebotenen Reisearrangements können aufgrund akuter Begebenheiten starken Schwankungen unterliegen. Diese Unwägbarkeiten vorherzusehen und in unsere Berechungen mit einzubeziehen, ist leider nicht möglich. Buchen Sie ein Reisearrangement bei uns, behalten wir uns insofern das Recht vor, Ihnen diesbezüglich eventuelle weiterführende Kosten in Rechnung zu stellen. Zuschläge solcher Art können entstehen, als dass wir uns neu auferlegte Aufwendungen, die mit Ihrem Reisearrangement in Verbindung stehen, zu decken haben.  Ursächlich hierfür können das Ansteigen der Transportkosten einschließlich Benzinkosten oder Gebühren für Sicherheitsvorkehrungen, neu berechnete Steuern oder auch Ausgaben für Leistungen wie zum Beispiel Landegenehmigungen oder Ein- und Ausschiffung an Häfen und Flughäfen sowie sich ändernde Wechselkurse sein.
2.    Die Travel Company garantiert einen Festpreis bezüglich der Durchführung Ihres Reisearrangements zu Land, sofern die volle Zahlung geleistet worden ist.
3.    Fluggebühren richten sich nach den Preislisten und Bedingungen, die von den jeweiligen Fluggesllschaften herausgegeben werden, aus welchem Grunde  seitens der Travel Company diesbezüglich keine Garantie übernommen werden kann. Sowohl der Vertreter als auch der Reisende selber sind verpflichtet sicherzustellen, dass keine Preisänderungen stattgefunden haben, bevor Sie hierfür die endgültige Zahlung leisten.

Zahlungsmöglichkeiten
1.    Kreditkarten: In Übereinstimmung mit der Bekanntmachung # A 1/100 der Internationalen Reiseassoziation (IATA), benötigen wir ein unterschriebenes und gültiges Standard-Gebühren-Formular für Kreditkarten (SCCCF). Der Vertreter bekennt, dass ihm die entsprechende Karte zur Ansicht vorgelegt wurde und beglaubigt weiterhin, dass die Unterschrift auf der Karte derjenigen auf dem Standard-Gebühren-Formular entspricht. Ein solches unterschriebenes und gültiges Standard-Gebühren-Formular ist neben der Möglichkeit, die Kostenbegleichung durch die Nutzung unseres virtuellen Kartendienstsystems vorzunehmen, die einzig anerkannte Form der Zahlung mittels Ihrer Kreditkarte. Sollten Sie eine ausländische Kreditkarte nutzen wollen, behalten wir uns vor, unter Umständen weitere Informationen von Ihnen zu erfragen.
2.    Schecks: Ein Scheck besitzt nur dann Gültigkeit, wenn er von einer Bank ausgestellt worden ist. Bitte beachten Sie bei dieser Zahlungsmethode, dass wir sieben Werktage zur Überprüfung des Schecks benötigen und Ihnen Ihre Reiseunterlagen erst im Anschluss daran ausstellen können.
3.    Barzahlung bzw. EFT-Überweisungen: Wir akzeptieren EFT-Überweisungen sowie auch die direkte Einzahlung von Bargeld auf eines unserer Konten unter der Auflage, dass uns der entsprechende EFT-Übertragungsbericht bzw Bareinzahlungsbeleg eingereicht wird und diese Zahlungen unsererseits als eingegangen bestätigt worden sind.

Versicherungen
Wir befinden das Abschließen angemessener Reiseversicherungen als einen erforderlichen und entscheidenden Vorgang. Alle entsprechenden Prämienzahlungen müssen zum Zeitpunkt der Buchung erfolgen, da ansonsten keine gültige Deckung besteht. Gerne geben wir Ihnen Auskunft über  die verschiedenen diesbezüglichen Möglichkeiten. Die Travel Company ist nicht haftbar, sollten Sie versäumen, entsprechende Versicherungen abzuschließen.

Flug- sowie sonstige Reisezeiten
Flugzeiten werden von den jeweiligen Fluglinien vorgegeben und richten sich nach den Lufttransportkontroll-Beschränkungen. Weiterhin sind Nutzungen jedweder Transportmittel abhängig von Wetterbedingungen, der Notwendigkeit einer steten Instandhaltung sowie der Möglichkeit, die Reisenden in der vorgegebenen Zeit einzuchecken. Wir übernehmen keinerlei Garantie dafür, dass Flüge, Fähren, Schiffe, Züge oder Busse zu genau den Zeiten abfahren, die auf Ihrem Ticket oder auf Ihren von uns erhaltenen Reiseunterlagen angegeben sind. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass alle genannten Zeiten ungefähr zu erwartende Abfahrtszeiten darstellen, und wir übernehmen keinerlei Haftung bezüglich möglicherweise eintretender Verspätungen, aufgrund welcher Gegebenheiten auch immer diese erfolgen mögen, oder wie auch immer gearteter Zeitplanänderungen.

1.    Flugbestätigungen
Es liegt in Ihrem Verantwortungsbereich sicherzustellen, Ihr Abreisedatum sowie die Zeiten Ihrer Flüge mindestens 72 Stunden vor Abflug Ihres gebuchten Fluges zu bestätigen. Dies ist insbesondere in Hinsicht darauf von Bedeutung, als dass die Travel Company hiermit ausdrücklich jede Form von Haftung für Verspätungen und/oder Verluste ausschließt, die als Ergebnis von einem Versäumnis Ihrerseits anzusehen sind, jeden Ihrer Flüge als auch eventueller Weiterflüge zu bestätigen, haben Sie einmal den Ausgangspunkt Ihrer Reise verlassen.

2.    Unterlagen
1.    Ihre Unterlagen (Gutscheine, Reiserouten etc) werden innerhalb von 24 Stunden, nachdem der Gesamtbetrag für Ihr Reisearrangement sowie die von Ihnen unterzeichneten und somit akzeptierten Vertragsbedingungen (zB unser Buchungsformular) bei uns eingegangen sind, ausgestellt.
2.    Es kann ermöglicht werden, Ihnen auf besonderen Wunsch Ihre Unterlagen und Flugtickets zu Ihnen nach Hause oder zum Abflugflughafen zuzusenden. Die Kosten für diesbezügliche Zustellungen gehen zu Ihren Lasten.
3.    ES IST ÄUSSERST WICHTIG, DASS SIE ALLE DETAILS AUF IHREN REISEDOKUMENTEN ÜBERPRÜFEN, BEVOR SIE SÜDAFRIKA VERLASSEN. SOLLTEN SIE IRGENDWELCHE UNSTIMMIGKEITEN IN EINEM IHRER DOKUMENTE ENTDECKEN ODER SOLLTEN IHRERSEITS WEITERE FRAGEN BESTEHEN - WELCHERART AUCH IMMER - KONTAKTIEREN SIE UNS BITTE UMGEHEND. DIE TRAVEL COMPANY IST NICHT HAFTBAR FÜR VERZÖGERUNGEN ODER SCHÄDEN, DIE DURCH UNKLARHEITEN IN IHREN REISEUNTERLAGEN BEGRÜNDET LIEGEN, SOBALD SIE DIESE EINMAL ERHALTEN UND SÜDAFRIKA VERLASSEN HABEN.

Unplanmäßige Verlängerungen
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine unplanmäßige Verlängerung Ihrer ursprünglichen Reisedauer aufgrund von Flugverspätungen, Wetterbedingungen, Streiks oder wie auch immer gearteten sonstigen Begebenheiten stattfindet, die nicht im Einflussbereich der Travel Company liegen, gehen die hieraus entstehenden Kosten (Hotelunterkünfte und dergleichen) zu Lasten des Reisenden. Die Travel Company übernimmt keine Haftung für Änderungen, Versäumnisse oder Verspätungen vor oder während Ihres Reisezeitraumes, die durch technische Widrigkeiten, Wetterbedingungen, Streiks oder Zusammenbrüche innerhalb der Telekommunikation und dergleichen bedingt sind.

Umgestaltungen Ihrerseits
1.    Sollten Sie wünschen, eine Buchungsänderung vorzunehmen, sind wir bestrebt, Sie hierbei zu unterstützen und Ihre Wünsche zu erfüllen, sofern es uns möglich ist. Alle hieraus entstehenden Kosten - welcherart auch immer sie sein mögen -, die von den jeweiligen Dienstleistern Ihres Reisearrangements verhängt werden, deren Einflussbereiche bezüglich einer geänderten Buchung zu irgendeiner Zeit vor Ihrer Abreise betroffen sein mögen, gehen zu Ihren Lasten. Beförderungsentgelte werden zum Zeitpunkt der Änderung überprüft.
2.    Pro Person wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100.00 Rand für jede Änderung und/oder Stornierung erhoben.
3.    Nach Ihrer Abreise wird davon ausgegangen, dass alle zusätzlichen Ausgaben und anfallenden Kosten, die auf einer Änderung beruhen, Ihnen in Rechnung gestellt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung von Beträgen für nicht genutzte Serviceleistungen.
4.    Änderungen sowie Stornierungen während Ihrer Reise müssen mit unseren Tourführern direkt abgesprochen und geklärt werden.

Stornierung Ihrerseits
Sollten Sie Ihr Reisearrangement im Ganzen widerrufen wollen, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Sie sind in diesem Fall zur Zahlung folgender Rücktrittsgebühren verpflichtet:

1.    Haben Sie Ihre Buchung zu einem Sonderpreis vornehmen können, werden die relevanten Beträge seitens der Fluggesellschaft erhoben. Unter bestimmten Umständen kann dies unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung 100% des Gesamtpreises betragen.
2.    Ist Ihre Buchung ein Arrangement, tragen Sie alle Kosten, die Ihren Rücktritt betreffen, welcher Art auch immer diese sein mögen, sollten Ihnen diese seitens der einzelnen Serviceleistenden hinsichtlich Ihrer individuellen Reiseabschnitte auferlegt werden.
3.    Die Travel Company stellt eine Rechnung über eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10% des Gesamtreisepreises für jede bereits bestätigte Buchung aus. Weiterhin behält sich die Travel Company das Recht vor, unter bestimmten Umständen nach eigenem Ermessen eine Rücktrittsgebühr bis zu einem Prozentsatz von 100% der Summe Ihres Reisearrangements zu erheben. Der Betrag, welchen Sie bei uns bereits bezahlt haben, wird von uns als Gesamt- bzw Teilzahlung hinsichtlich der Stornierungsgebühr angerechnet.

Unser Recht zur Änderung Ihres Reisearrangements
1.    Eine erhebliche Änderung hinsichtlich Ihres Reisearrangements schließt eine Änderung Ihres Abreisetages von Ihrem Ausgangspunkt, eine Änderung Ihrer Flugzeiten innerhalb weniger als 12 Stunden vor Ihrem geplanten Abflug oder einem Wechsel in eine Unterkunft, die nicht dem von Ihnen gebuchten Standard entspricht, mit ein. Die Travel Company unterrichtet Sie über diese erheblichen Änderungen hinsichtlich des Reisearrangements, das wir für Sie getroffen haben, sobald sie selbst Kenntnis von diesen Änderungen erhält und erwartet vor Ihrem Abreisetag Ihre Anweisungen, wie weiter verfahren werden soll.
2.    Alle anderen Änderungen sind keine erheblichen Änderungen. Solche geringfügigen Umgestaltungen können zu jeder Zeit erfolgen. Wenn möglich, unterrichten wir Sie vor Ihrer Abreise über jede dieser Neuerungen, wir sind hierzu allerdings nicht verpflichtet. Unerhebliche Änderungen können von der Travel Company nach deren Ermessen vorgenommen werden. Sie ist Ihnen gegenüber nicht für die Zahlung einer entsprechenden Kompensation als ein Ergebnis dieser Umgestaltungen verantwortlich oder haftbar.
3.    Es wird seitens der Travel Company alles unternommen, bestätigte Reiseabläufe einzuhalten. Trotzdem behalten wir uns das Recht vor, Ihre Reisearrangements zu ändern, sollte uns dies notwendig erscheinen. Reisearrangements werden im Voraus vorgenommen, und dementsprechend ist die Travel Company gegenüber Anbietern wie Fluggesellschaften, Hotels und/oder anderen Dienstleistern abhängig. Auf dieser Zusammenarbeit beruhende Änderungen bezüglich Reisearrangements und Stornierungen können jederzeit eintreten.
4.    Sollte seitens der Travel Company ein Abschnitt Ihres Reisearrangements bestätigt sein, dieser Teil seitens des Anbieters jedoch aus welchen Gründen auch immer gekündigt werden, übernimmt die Travel Company keine Haftung für eine entsprechende Stornierung.

Verlorene / gestohlene Flugtickets
1.    Der Verlust oder Diebstahl eines Tickets muss der Travel Company unverzüglich mitgeteilt werden. Bestimmte Fluggesellschaften befugen die Travel Company nicht, ein neues Ticket auszustellen, sollte das Original verloren oder gestohlen worden sein, bevor der Reisende seinen Ausgangspunkt verlässt. Im letztgenannten Fall werden Sie aufgefordert, auf eigene Kosten ein neues Ticket zu kaufen. Die Rückerstattung des Betrages kann erst zu dem Zeitpunkt vorgenommen werden, an dem die Travel Company seitens der Fluggesellschaft bevollmächtigt wird, Ihnen diesen Aufwand zu entschädigen. Dies kann bis zu zwölf Monate in Anspruch nehmen. Sollte die Fluggesellschaft die Travel Company bevollmächtigen, ein Ersatzticket auszustellen, wird diese unsererseits gegen eine Gebühr zu Ihren Lasten, die auf eine erneute Ausstellung pro Ticket erhoben wird, vorgenommen.
2.    Sollten Sie Ihr Ticket während Ihrer Reise außerhalb Südafrikas verlieren oder es dort gestohlen werden, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass bestimmte Fluggesellschaften kein neues Ticket ausstellen. Es liegt in Ihrem Verantwortungsbereich, bei einem örtlichen Reiseveranstalter zum ortsüblichen Preis ein neues Ticket zu erwerben. Bis zu Ihrer Rückreise zu Ihrem Ausgangspunkt können Sie bei der Travel Company eine Forderung für die Rückerstattung in Höhe des Betrages, den Sie für das verloren gegangene bzw gestohlene Ticket aufgewendet haben, einreichen. Es wird aber deutlich darauf hingewiesen, dass eine mögliche Erstattung einzig im Ermessen der betroffenen Fluggesellschaft liegt und eine Bewilligung des Antrags bis zu zwölf Monate in Anspruch nehmen kann.
3.    Es unterliegt Ihrem Verantwortungsbereich, den Verlust bzw Diebstahl Ihres Tickets bei der Polizei zu melden und der Travel Company eine Bestätigung darüber, dass dieser Bericht stattgefunden hat, zukommen zu lassen, sollten wir Sie dazu auffordern.

Erstattungsmethoden seitens der Fluggesellschaften
1.    Die Methoden der Rückerstattung eines Tickets unterscheiden sich seitens der verschiedenen Fluggesellschaften erheblich. Sie sind verpflichtet, Ihr nicht genutztes Ticket der Travel Company zukommen zu lassen. Wir leiten dies an die entsprechende Fluggesellschaft zur Beurteilung einer eventuellen Rückerstattung weiter. Sollte eine Rückerstattung seitens der Fluggesellschaft genehmigt werden, erfolgt diese abzüglich anfallender Stornierung- bzw. Verwaltungsgebühren.
2.    Sollte die Zahlung für das Ticket mittels Kreditkarte an uns erfolgt sein, wird im Falle einer Rückerstattungsbewilligung der entsprechende Betrag wieder auf Ihre Kreditkarte gebucht. Als zweite Variante kann auch von der EFT-Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.
3.    Jede genehmigte Rückerstattung für teilweise genutzte, gebrauchte oder Rückflugtickets wird weniger als dem prozentualen Wert entsprechen, der für dieses Ticket gilt.
4.    Eine Rückerstattung kann bis zu zwölf Wochen in Anspruch nehmen, wobei seitens der Travel Company auch die Einhaltung dieses  Zeitrahmens nicht garantiert werden kann.
5.    Jedes Ticket, das der Travel Company für eine erwünschte Rückerstattung, die mehr als ein Jahr vom Ausstellungsdatum an zurückliegt, eingereicht wird, wird von der Fluggesellschaft als abgelaufen betrachtet und hat somit keinen Rückerstattungswert.

Pässe, Visa, Schutz- und andere Impfungen
1.    Es liegt in Ihrem Verantwortungsbereich sicherzustellen, dass Sie und all Ihre Mitreisenden einen gültigen Reisepass sowie alle eventuell erforderlichen Visa besitzen als auch alle erforderlichen Impfungen erhalten haben, die Sie zum Überschreiten der Grenzen des Landes, in das Sie reisen möchten, und zur Rückkehr zu Ihrem Ausgangspunkt benötigen. Da sich Pass- und Visa-Vorschriften sowie Gesundheitsanforderungen jederzeit ändern können, empfehlen wir Ihnen, die entsprechenden Ansprüche mit der Botschaft bzw dem Konsulat des Landes, das Sie bereisen möchten, zu klären und bezüglich der Gesundheitserfordernisse Ihren Hausarzt oder die Gesundheitsbehörde zu konsultieren.
2.    Die Travel Company übernimmt in keinerlei Hinsicht Haftung, sollten Sie oder ein Mitreisender ohne gültigen Pass oder erforderliche Visa und Impfungen reisen. Als Leitfaden können wir Ihnen mitteilen, dass Pässe grundsätzlich für mindestens sechs weitere Monate nach Ihrem angestrebten Rückreisedatum  gültig sein sollten.

Generalle Informationen
1.    Steuern: Wir unterrichten Sie über alle vorgeschriebenen Steuern, die Sie vor Ihrer Abreise zu entrichten haben. Trotzdem berechnen viele Länder noch weitere Reisesteuern, die einzig vor Ort beglichen werden können. Daher ist es empfehlenswert, genug Bargeld in der jeweils gültigen Währung bei sich zu führen. Sie können die Höhe dieser Abgabesteuern bei Ihrer Fluggesellschaft in Erfahrung bringen, wenn Sie Ihre Buchungsdetails bestätigen.
2.    Individuelle Anfragen: Sollten Sie zur Zeit der Buchung besondere Wünsche hegen, leiten wir diese gerne für Sie an die entsprechenden Stellen weiter. Die  Umsetzung dieser Bitten liegt jedoch in den Händen der Fluggesellschaft bzw dem jeweiligen Dienstleister, weshalb wir unter keinerlei Umständen die Erfüllung dieser Wünsche garantieren. Die Mitteilung in Ihrer Buchungsbestätigung oder anderen Unterlagen darüber, dass Sie ein spezielles Anliegen geäußert und wir dieses weitergeleitetet haben, bedeutet nicht  die Zusicherung der Erfüllung dieser Wünsche.
3.    Gesundheitliche Einschränkungen: Sollten bei Ihnen oder einem Ihrer Mitreisenden irgendwelche gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen vorliegen, die Ihre Reise beeinflussen könnten, benötigen wir alle diesbezüglichen Details in schriftlicher Form zur Zeit der Buchung. Sehen wir uns aufgrunddessen verständlicherweise außerstande, diese speziellen Bedürfnisse in geeigneter Hinsicht gegenüber der betroffenen Person zu erfüllen, behalten wir uns das Recht vor, die Reservierung abzulehnen oder, sollten wir nicht alle erforderlichen Informationen zum Buchungszeitpunkt erhalten haben, den Vertrag zu kündigen, sobald wir hiervon Kenntnis erlangen.
4.    Renovierungen: Seien Sie bitte gewahr, dass Hotels von Zeit zu Zeit Renovierungsarbeiten am Hause vornehmen. Die Hotels unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen, diese Interventionen gegenüber ihren Gästen im Rahmen zu halten. Wir erwägen keinerlei Beschwerden oder Anfragen bezüglich eventueller Rückerstattungen eines geforderten Betrages, sollte ein Hotel Renovierungsarbeiten während Ihres Aufenthaltes ausführen. Sollten Sie uns ausdrücklich anweisen, über mögliche Renovierungsmaßnahmen informiert werden zu wollen, können wir Ihnen die entsprechenden Zeiträume der Baumaßnahmen mitteilen. Vergessen Sie jedoch nicht, dass diese Daten auch geändert werden können und wir darüber nicht immer in Kenntnis gesetzt werden.
5.    Rückerstattungen sowie ungenutzte Dienstleistungen: Für die Nicht-Inanspruchnahme eines Leistungsangebotes werden grundsätzlich keine Rückerstattungen gewährt.
6.    Gebühren auf Ihrer Kreditkarte: Jedewede Kosten, die während Ihrer Reise auf Ihre Kreditkarte gebucht werden, liegen in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Travel Company zeichnet sich nicht verantwortlich dafür, diese Beträge zurückzubuchen oder zu korrigieren, bis Sie sich wieder in Südafrika befinden.

Force Majeure
Abgesehen von den ausdrücklich in den Buchungsbedingungen genannten Passagen bedauern wir, keinerlei Haftung oder Zahlungen irgendwelcher Begleichungen zu übernehmen, sollte die Ausführung oder unverzügliche Ausführung unserer vertraglichen Verpflichtungen verhindert oder beeinflusst werden oder Sie andere Schäden oder Verluste als ein Ergebnis von „Force Majeure" erleiden. In den vorliegenden Buchungsbedingungen steht der Begriff „Force Majeure" für jeden eintretenden Umstand, den wir oder ein anderer Dienstleister fraglos selbst mit größtmöglicher Sorgfalt nicht hätten vorhersehen oder vermeiden können. Solche Ereignisse schließen Krieg oder Kriegsandrohungen, Menschenaufläufe, zivile Kämpfe, terroristische Aktivitäten oder deren akute Androhungen, industrielle Uneinigkeiten, natürliche oder nukleare Katastrophen, widrige Wetterbedingungen, Feuer und alle anderen Ereignisse ein, die außerhalb unseres Einflussbereichs anzusiedeln sind.

Verantwortung und Haftbarkeit
Die Travel Company handelt als Vermittler nur für örtliche und internationale Dienstleister und Fluggesellschaften und übernimmt insofern keine Haftung in irgendeiner Hinsicht für Verluste, Zerstörungen, Verletzungen, Unfälle, Verspätungen oder andere Unregelmäßigkeiten jedweder Art, die auftreten und Ihr Reisearrangement beeinflussen könnten. Die Travel Company unternimmt alles in ihrer Macht stehende um sicherzustellen, dass die Arrangements und Dienstleistungen in Verbindung mit Ihrem Reiseverlauf wie besprochen und so effizient wie möglich durchgeführt werden. Trotzdem haben wir keine direkte Kontrolle über die Bereitstellung und Durchführungsarbeiten unserer Dienstleister, und obwohl diese in jeder Hinsicht mir der größtmöglichen Sorgfalt von uns ausgesucht werden, übernehmen wir keine Haftung für Fehler oder Versäumnisse derselben.

Rechtsprechung des Amtsgerichtes
Die Travel Company ist dazu berechtigt, nach Ihrem Ermessen rechtliche Schritte einzuleiten, die in Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen. Hierfür kann jedwedes Amtsgericht in Anspruch genommen werden, welches der Rechtsprechung zu den Bedingungen des Abschnitts 29 des ergänzten Amtsgerichtsaktes Nummer 32/1944 unterliegt, obgleich die Bedeutung des Falles die Grenzen dieser Rechtsprechung übersteigen kann.

Rechtliches
Das vorliegende Dokument in Verbindung mit der Standard-Buchungsform der Travel Company und des Rechnungsbeleges/Reiseunterlagen der Travel Company bildet die ausschließliche Grundlage für den Vertrag zwischen den betroffenen Parteien. Keine Partei soll in irgendeiner Hinsicht zu Vertretungen, Garantien oder Versprechungen verpflichtet sein, die vorliegend nicht aufgeführt sind. Keine Zusatzangaben der Bedingungen in der Standard-Buchungsform der Travel Company soll irgendwelche Auswirkungen auf diesen Vertrag haben, es sei denn, sie sind in schriftlicher Form niedergelegt und von beiden Parteien selbst oder in deren Auftrag unterschrieben worden. Keine Dienstbarkeit, die die Travel Company („der Lizenzgeber") dem Reisenden („dem Begünstigten") gegenüber garantiert, soll einen Verzicht irgendwelcher Rechte des Lizenzgebers begründen, er soll vielmehr in die Lage versetzt sein, alle seine Rechte gegenüber dem Begünstigten auszuüben bezüglich Streitigkeiten, die bereits aufgekommen sind oder noch in Zukunft aufkommen könnten. Alle Auslagen und Aufwendungen einschließlich rechtlicher Kosten wie Anwaltsgebühren und Erklärungen seitens der Klienten, die der Travel Company entstehen, um entstandene Schäden und Zahlungen für den Klienten zu decken, gehen zu Lasten des Reisenden. Der vorliegende Vertrag wird in jedweder Hinsicht in Übereinstimmung mit den Rechten der Republik Südafrika überprüft und ausgelegt. Der Begünstigte erklärt sich hiermit einverstanden, dass gegenüber seiner Person unter Berücksichtigung aller Verfahrensweisen in Einklang mit diesem Vertrag die Rechtsprechung des Amtsgerichts gültig ist. Die Parteien stimmen darin überein, dass sie für alle möglicherweise auftretenden Aussagen und Prozesse in Zusammenhang mit der Abwicklung dieses Vertrages die jeweiligen Zustellungsadressen angeben, die im Standard-Buchungsformular der Travel Company aufgeführt sind. Jede Partei ist berechtigt, einen neuen Wohnsitz zu benennen, muss die andere Partei hierüber jedoch in schriftlicher Form durch persönliche Zustellung oder mittels ausreichend frankierter Post unterrichten. Für vorliegenden Vertrag gelten folgende Bezugnahmen: jedes Geschlecht wird zugleich stellvertretend für das andere Geschlecht genannt, die Bezeichnung einer natürlichen Person schließt ebenso auf eine künstliche Person sowie vice versa, das singulär Genannte verweist in gleicher Weise auf die Mehrzahl und andersherum.

ASATA
Die Travel Company ist registriertes Mitglied der Verbindung der Südafrikansichen Reiseunternehmen (ASATA) sowie der Internationalen Lufttransport-Vereinigung (IATA).

 
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